Detektivkosten – transparent, nachvollziehbar und fair
Ein Anruf kostet nichts – Transparenz beginnt vor dem ersten Einsatz.
Die Kosten für detektivische Leistungen richten sich nach dem Umfang, der Dauer und der Komplexität des jeweiligen Einsatzes. Bei der Berufsdetektei Ullraum arbeiten wir grundsätzlich auf Basis klar definierter Stunden- oder Tagessätze. Versteckte Kosten, Pauschalen ohne Leistungsbezug oder nachträgliche Zuschläge gibt es nicht.
Bereits im Rahmen der unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie eine realistische Einschätzung des zu erwartenden Aufwands sowie eine transparente Darstellung der Kostenstruktur. Abgerechnet wird ausschließlich die tatsächlich erbrachte Leistung. Fahrtzeiten, Einsatzdauer und Personaleinsatz werden nachvollziehbar dokumentiert.
Ehrliche Beratung statt falscher Erwartungen - Wir legen großen Wert auf offene Kommunikation.
Im Erstgespräch klären wir, ob ein Einsatz sinnvoll, verhältnismäßig und wirtschaftlich vertretbar ist. Wenn Ermittlungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend sind, sagen wir das offen.
Diese transparente Kostenstruktur ermöglicht Unternehmen, Kanzleien und privaten Mandanten eine verlässliche Kalkulation und volle Kostensicherheit.
Transparenz ist für uns kein Zusatz, sondern Grundlage jeder Zusammenarbeit. Unsere Mandanten wissen zu jedem Zeitpunkt, welche Leistungen erbracht werden, welcher Aufwand entsteht und wie abgerechnet wird. Alle Einsätze werden nachvollziehbar dokumentiert, Zwischenstände offen kommuniziert und Kosten klar ausgewiesen. So behalten Sie jederzeit die Kontrolle – fachlich, wirtschaftlich und rechtlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Detektivkosten erstattungsfähig sein. In gerichtlichen Verfahren besteht insbesondere nach § 91 ZPO die Möglichkeit, notwendige Detektivkosten als erstattungsfähige Prozesskosten geltend zu machen, sofern die Ermittlungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich waren.
Auch außerhalb von Gerichtsverfahren kann eine Kostenrückforderung gegenüber dem Verursacher in Betracht kommen, etwa bei nachgewiesenem Betrug oder Pflichtverletzungen. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, hängt stets vom Einzelfall ab und sollte mit einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft werden. Unsere Dokumentation ist hierfür vollständig und nachvollziehbar ausgelegt.